Der Versuch einer Annäherung an ein "ungeliebtes" Thema, oder das/ein Bekenntnis zum integrierten Pflanzenschutz

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Hier und da mal einen Löwenzahn oder einige Gänseblümchen im Rasen, oder etwas ... im Gemüsebeet wird (hoffentlich) niemanden von uns stören, oder?

 

Natürlich nicht, aber was ist, wenn z. B. Vogelmiere, Wegerich und ähnliche Gesellen die Oberhand in unserem Garten gewinnen wollen?

 

Wenn dann auch noch ungeliebte "Plagegeister" zur Attacke blasen und unseren Ernteerfolg gefährden, kann/muss dann nicht doch zum "Gegenangriff" übergegangen werden?

 

Wir meinen ja, aber nur mit sehr sehr viel Bedacht.

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Bevor wir anfangen Unkräutern, oder besser den Wild- bzw. Beikräutern und Plagegeistern den Kampf anzusagen, sollten wir uns fragen, ob wir in der Vergangenheit nicht selbst die Ursachen für den jetzigen Zustandes unseres Gartens geschaffen haben.

 

Hierzu zählen Fragen wie z. B.:

Welche Düngefehler haben wir gemacht, haben wir den Boden mechanisch richtig bearbeitet, haben wir richtig gemulcht, haben wir die Ansiedelung von nützlichen Insekten unterstützt, haben wir auf "Zeigerpflanzen" reagiert usw.

 

Auf diese und ähnliche Fragen werden wir hier in Kürze mit weiteren Artikeln antworten.

Bis dahin stehen Ihnen unsere Fachberater gern in persönlichen Gesprächen zur Verfügung.

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Wenn wir alle unsere Fragen beantwortet haben, können/müssen wir uns dem "Integrierten Pflanzenschutz" widmen.

 

Definition nach § 2, Pflanzenschutzgesetz:

"Integrierter Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird."

 

Wenn nun chemische Spritz- und Hilfsmittel eingesetzt werden sollen, stellt sich die Frage,

was ist wofür geeignet und auch in unseren Kleingärten erlaubt?

 

Mit freundlicher Genehmigung der "Innenbehörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation" der

Hansestadt Hamburg, stellen wir Ihnen hier eine Liste der zugelassenen Spritzmittel

für den Kleingarten zur Verfügung.

 

Zugelassene Spritz- und Hilfsmittel
Zulassung H+K April 2014.pdf
Adobe Acrobat Dokument 219.1 KB

Bitte beachten Sie, dass das Copyright für diese Liste ausschließlich bei der

"Innenbehörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation" der Hansestadt Hamburg liegt.

 

Ein Download/Ausdruck und die nichtkommerzielle Nutzung im privaten Bereich ist jedoch erwünscht.

(Warum Hamburg, weil in "unseren" Landesministerien solch eine Liste nicht angeboten wird)

© A.J. Hahnenkamp_pixelio.de
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Bei der Auswahl geeigneter Spritzmittel beachten Sie bitte, dass ALLE unkrautvernichtenden Spritzmittel (Herbizide) im Geltungsbereich der Satzung des Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V.

verboten sind.

 

Es sind Zuwiderhandlungen in Kleingärten bekannt, die von Braunschweiger Gerichten mit Bußgeldern in Höhe von >20.000 € geahndet wurden.